Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand Juni 2018

Für alle Vertragsabschlüsse über Lieferungen der Firma JUDO Wasseraufbereitung GmbH werden ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen vereinbart. Abweichende Bedingungen des Käufers ­gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung, und zwar auch dann, wenn wir der Geltung von Einkaufsbedingungen nicht aus­drücklich widersprechen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur in Schriftform wirksam.

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Käufer, in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste und deren Inhalten.

1. Angebote

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

b) Alle Angaben über Leistungen, insbesondere der Kapazität einer Wasseraufbereitungsanlage, sind durchschnittlich, wobei die angegebene Nennleistung in m³/h eine kurzfristige Beaufschlagung voraussetzt mit maximal je Minute nur 1/60 der vorgegebenen Stundenleistung. Die in Abbildungen, Zeichnungen, Prospekten und Druckschriften enthaltenen Angaben sind als branchenübliche Näherungswerte nur ­annähernd maßgebend.

c) An Zeichnungen und anderen fachtechnischen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen sowie Kostenvoranschläge dürfen Dritten, insbesondere mit uns direkt oder indirekt im Wettbewerb stehenden Firmen, nicht zugänglich gemacht werden.
Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen oder wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, ­unverzüglich zurückzugeben.

2. Lieferzeit

a) Die von uns genannte Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk bzw. das Verkaufsbüro verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

b) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind – gleichviel ob in unserem Werk oder bei unseren Zulieferern -, wie z.B. bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe sowie solcher Ereignisse, die auf die fristgemäße Erfüllung des ganzen Vertrages oder des demnächst fällig werdenden Teil des Vertrages von erheblichem Einfluss sind.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Diese Mitteilung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Verlängerung der Frist.

Bei nachträglichen Änderungen des Liefervertrages, die die Lieferzeit beeinflussen können, ver­längert sich die Lieferfrist – sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden – in angemessenem Umfang. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist nicht ein­halten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Bei vorzeitiger Lieferung ist der tatsächliche Liefertermin und nicht der ursprünglich vereinbarte Liefertermin maßgebend.

c) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Preise

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden nach der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste und Rabattstaffel berechnet.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt, spätestens jedoch bei Verlassen des Werkes oder des Verkaufsbüros auf den Käufer über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

Ausgelieferte Gegenstände sind vom Käufer entgegenzunehmen. Transportschäden, auch ­beschädigte Verpackung, sind bei Empfang der Ware zu überprüfen und unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Rücksendungen

Rücksendungen infolge Fehldispositionen betreffend Größe oder Menge sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Von uns zurückgenommene Ware wird unter Abzug eines Faktors als anteiliger Ersatz der entstandenen Unkosten gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist nur zur Verrechnung bestimmt.

Etwaige Aufarbeitungskosten werden ebenfalls an der Gutschrift in Abzug gebracht.

6. Zahlungsbedingungen

a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind Rechnungen nach Erhalt der Ware inner­halb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zu bezahlen. Stundenlöhne bzw. Montagearbeiten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird der Betrag des Einzugs und das Einzugsdatum spätestens 2 Tage vor dem Lastschrifteinzug angekündigt.

b) Wechsel- und Scheckzahlungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Ihre Annahme bleibt in jedem einzelnen Fall vorbehalten. Wechselspesen und -kosten sowie die Gefahr der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers.

c) Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

d) Für die Zeit des Verzugs hat der Käufer – vorbehaltlich des Nachweises und der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch uns – die Geldschuld mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

e) Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

b) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern bzw. zu verarbeiten. In diesem Fall tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen einschließlich Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Forderung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrecht ist der Käufer zur Einziehung der Forderung so lange berechtigt, als er seiner Verpflichtung uns gegenüber nach­kommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinem Abnehmer anzuzeigen und zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, auch unsererseits die Abtretung anzuzeigen.

c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts weder zur Sicherheit übereignen noch selbst verpfänden. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu pflegen und gegen Beschädigungen aller Art, wie Abhandenkommen, Diebstahl, Untergang, zu schützen und zu versichern.

d) Die Besitzer von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehender Ware sind verpflichtet, uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder im Voraus abgetretene Forderungen zu unterrichten. Handelt es sich um Pfändung beweglicher Sachen, so sind Sie verpflichtet, den Gerichtsvollzieher auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Pfändungsprotokoll zu verlangen. Unbeschadet dieser Verpflichtung haben Sie alle zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

Erwirbt der Käufer das Eigentum an der neuen Sache, so besteht schon jetzt Einigkeit darüber, dass der Käufer uns im Verhältnis des Werts der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Falls beim Einbau der Ware in Gebäude unser Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Käufer schon jetzt seine Werklohnforderung in Höhe des Materialwerts der von uns gelieferten Ware an uns ab und wir nehmen diese Abtretung hiermit schon jetzt an.

f) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar vor oder nach der Verarbeitung oder Verbindung weiterveräußert, so gilt die in b) vereinbarte Vorausabtretung der Forderung des Käufers nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware, die zusammen mit der entsprechenden Ware veräußert wird. Im Übrigen gilt b) entsprechend.

g) Übersteigen die Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers die über 20 % hinausgehenden Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

a) Die Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer aber nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.

b) Der Käufer hat erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen ab deren Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Bei der Anlieferung der Ware fehlende Teile sowie fehlende fachtechnische Unterlagen oder Materialien (Montageanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Inbetriebnahmeregeln usw.) müssen ebenfalls innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der sonstigen Waren gerügt werden. Erfolgt die Rüge bzw. Anzeige nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs sowie des Rückgriffsanspruchs gemäß § 478 ff BGB ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

c) Keine Mängelhaftung wird insbesondere übernommen bei unzureichenden, unrichtigen oder irreführenden Angaben des Käufers, die zur Fehldisposition bei der Angebotsausarbeitung oder Auftragserteilung durch uns führen, bei Missachtung der Einbau- oder Betriebsanleitung, bei fehler­hafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder einem Dritten; ebenso bei Verwendung anderer als von uns vorgeschlagener Chemikalien, Filtermaterialien usw., bei ungeeignetem oder unsachgemäßen Gebrauch oder Wartung, sowie bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Dasselbe gilt, wenn sich die Betriebsbedingungen nicht unerheblich verändern, z.B. bei Änderung der Wasserzusammensetzung oder der Betriebsverhältnisse, zeitweiser Überscheitung der Leistung der Wasseraufbereitungsanlage oder des -apparates (l/min, m³/h oder der angegebenen Tagesleistung), sowie bei Vorhandensein von elektrischen Streuströmen u.Ä.. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen hat.

d) Bei begründeten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung.

Sind Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Gewährleistung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird, bzw. eine Garantie gewährt wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

e) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

9. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen

Schadensersatzansprüche des Käufers (vertraglich oder außervertraglich) gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen sonstigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, eine Garantie übernommen wurde oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht; bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Es gilt deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Winnenden oder der Standort unserer Niederlassung.

b) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich recht­lichen Sondervermögens oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile unser Firmensitz.

11. Hinweis auf unsere gültige Datenschutzerklärung

Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.judo.eu/datenschutz

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