Mineralstoff-Dosierung:
Dokumentieren und informieren.
Mit dem Betrieb einer Trinkwasser-Installation sind bestimmte Pflichten verbunden – vor allem für „Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“ nach § 3 der Trinkwasserverordnung. Betroffen sind Sie zum Beispiel, wenn Sie als Vermieter Wasser an Verbraucher abgeben.
Zum einen geht es für uns als Hersteller darum, Sie über die Pflichten zu informieren, die eine Maßnahme zur Wasseraufbereitung mit sich bringt. Zum anderen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, Ihrerseits die Verbraucher über bestimmte Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Die entsprechenden Dokumente im PDF-Format finden Sie hier.
Werden dem Trinkwasser Stoffe zur Aufbereitung hinzugefügt, muss der Betreiber das dokumentieren. Unter § 16 Abs. 4 schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie ihre Konzentrationen im Trinkwasser schriftlich oder in Datenform aufgezeichnet werden müssen. Die Dokumente oder Daten müssen sechs Monate lang für die Verbraucher zugänglich sein (etwa in Form eines Aushangs) oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Übrigens: Die vollautomatische Dosierpumpe JUDO i-dos nimmt Ihnen bei der Dokumentation jede Menge Arbeit ab. Die Anlage speichert eine Historie der trinkwasserrelevanten Parameter und gibt sie als PDF-Dokument über die USB-Schnittstelle aus. Einfach, sicher und ohne Papierkrieg.