Mit uns stehen Sie auf der sicheren Seite

Sicherungsarmaturen

In nur wenigen Minuten steht der Keller unter Wasser, bei der Rückkehr aus dem Urlaub schwimmen die Möbel in der Wohnung, oder im Bad sind die Wände nass und erste Schimmelblüten brechen hervor. Zu ähnlichen Szenarien kann es bei einem Wasserrohrbruch bzw. einer Leckage schnell kommen. So fix der Schaden entstanden ist, so langwierig können aber auch die Folgen sein. Das Problem: Ein Wasserschaden kommt immer überraschend. Der Verschleiß am Leitungssystem ist meist unsichtbar: Lochfraß, Korrosion oder Frost zehren unbemerkt an den Rohren. Außerdem kommt es relativ häufig vor, dass ungeeignete Materialien zusammen verbaut werden oder die Zusammensetzung des Wassers den schnellen Verschleiß begünstigt. Unsere Produkte sorgen für die nötige Sicherheit.

Sie sollten außerdem beachten, dass Trinkwasser strikt mit einer geprüften Sicherungseinrichtung von Nichttrinkwasser getrennt werden muss. So schreibt es die deutsche Trinkwasserverordnung vor. Wir bieten Ihnen hierfür die passende Systemtrennung.

Fliessend Wasser ist schön.

Aber nicht im Wohnzimmer.

Als Profi im Sanitärhandwerk ist Ihnen das Szenario sicher bekannt: überflutete Keller, feuchte Wände und Küchen, die unter Wasser stehen. Ihre Kunden verdrängen dieses Schreckensbild meistens. Bis es sie selbst trifft.

Dabei wirken schon die nackten Zahlen alarmierend: In über der Hälfte aller Haushalte ist es schon zu Wasserschäden gekommen¹. Wer sich nicht schützt, geht eine mehr als riskante Wette ein!

Dabei ist es so einfach, auf Nummer sicher zu gehen.

¹ The ConsumerView, Januar 2017, Quantitative Assessment Europe

Mehr zum Leckageschutz erfahren
Sicherungsarmaturen gegen Überflutungen

Manchmal muss eine Trennung eben sein.

Die DIN EN 1717 regelt die Standards für die Absicherung des Trinkwassers gegen Nichttrinkwasser. Sie legt auch die Verwendungsbereiche für Sicherungsarmaturen fest, indem sie verschiedene Flüssigkeitskategorien definiert. Die DIN 1988-100 ergänzt die DIN EN 1717 um einige nationale Regelungen zum Thema.

Zusammenfassen lassen sich die Vorschriften so: Eine Trinkwasserinstallation darf nie ohne eine geeignete Sicherungseinrichtung mit Systemen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.

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Sicherungsarmaturen
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