Die UV-Entkeimung gemäß DVGW Arbeitsblatt W 293 und W 294 desinfiziert sicher, ohne Zusatz von Chemikalien und ohne die Wasserinhaltsstoffe zu verändern. Voraussetzung für eine wirksame Behandlung ist klares Wasser mit geringer Absorption im relevanten UV-Bereich. Daher sind meist vorhergehende Aufbereitungsmaßnahmen nötig. Zur Herstellung von Trinkwasserqualität müssen DVGW- bzw. ÖNORM-geprüfte UV-Entkeimungsanlagen eingesetzt werden.
Ihr JUDO Außendienstmitarbeiter hilft Ihnen gern bei der Auswahl und Kombination der geeigneten Anlagentechnik.