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Wasseraufbereitung ist auch in 2026 förderfähig

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Bereits seit dem 01.01.2021 ersetzt die BEG mit den sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG - EM) die früheren BAFA Förderprogramme Heizen mit Erneuerbaren Energien (01.01.- 31.12.2020) und Heizungsoptimierung (01.08.2016 - 31.12.2020). Seit 01.01.2024 wird die Förderung der Wärmeerzeuger im Förderprogramm BEG – EM (Punkt 5.3) vom Durchführer KfW administriert. Die BEG - EM 5.4 Heizungsoptimierung (kurz HZO) verbleibt wie bisher beim Durchführer BAFA.

WICHTIG:
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Spielregeln, sprich neue Förderrichtlinien, neue technische Mindestanforderrungen und neue Förderkonditionen.
Zusätzlich ist am 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in kraft getreten, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) 1 : 1 ersetzt.

Voraussetzung für eine Förderung (BEG EM / Stand 21.07.2026)

Die Voraussetzung für die Bezuschussung ist entweder die Installation eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers (BEG - EM 5.3) oder der Ersatz von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser - Zirkulationspumpen im Gebäudebestand in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich (BEG - EM 5.4).

Welche Kosten der Maßnahme werden gefördert?

Förderfähige Kosten sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (einschl. MwSt.). Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen sowie die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen (Nebenkosten).

Alle weiteren Details dazu finden Sie im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren Version 10.1 vom 21.07.2026 (KfW Best. Nr. 600 000 4863) bzw. unter www.bafa.de und www.kfw.de .

Wir sind für Sie da

Unsere Ansprechpartner und unser Kontaktformular.

Wer profitiert von der Förderung?

 
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Welches Ziel steckt dahinter?

Ziel der BEG Förderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (kurz EEV) für Wärme und Kälte in Deutschland gesteigert und die Treibhausgas (THG)-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich.

Die BEG ist ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 bzw. des aktuellen Klimaschutzgesetzes (kurz KSG) und des Gebäudemoderniserungsgesetzes (kurz GModG / Stand 29.07.2026) und erfolgt auf Grundlage der "Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vom 17.07.2026. Diese Förderrichtlinie trat am 21.07.2026 in kraft und endet Stand heute am 31.12.2030.

Was bedeutet die Förderung für Sie konkret?

  • BEG EM 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik). Administration durch die KfW:

Wenn Sie z.B. Ihren alten Öl- oder Gaskessel gegen eine Wärmepumpe ersetzen, gibt es im Idealfall 30 % Grundförderung für die Wärmepumpe, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis 31.01.2027 / danach Absenkung alle 6 Monate um 4 %) und 40 % Einkommensbonus. Allerdings beträgt der max. Zuschuss aktuell 80 % (unabhängig von der Antragstellergruppe). Die neue Heizungsanlage muss nach DIN EN 12831 ausgelegt sein und das System muss nach dem Verfahren B hydraulisch abgeglichen werden.

  • BEG EM 5.4 Heizungsoptimierung (HZO). Administration durch das BAFA:

Wenn Sie alte Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen tauschen und die Anlage hydraulisch abgleichen (Verfahren B), können Sie sich 15 % der Gesamtkosten zurückerstatten lassen.
Wenn die HZO Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, gibt es zusätzlich 5 % (iSFP-Bonus). Dieser wir aber erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

Ein Antrag auf Förderung kann bei einem WG nur für Gebäude mit bis zu 5 WE und bei einem NWG nur für ein Gebäude mit höchstens 1.000 m² beantragt werden. Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mind. 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich max. 20 Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann.

Weitere Informationen:

Weitere ausführliche Informationen zum Thema BEG Förderung 2026 erhalten Sie natürlich direkt bei den beiden Durchführern KfW und BAFA unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de, beim Bundesamt für Wirtschaft und Energie (kurz BMWE) unter www.energiewechsel.de oder Sie besuchen einfach unsere JUDO - Onlineseminare zur BEG Förderung 2026.

Infos zum Inhalt der Seminare und Anmeldung unter www.judo.eu (Rubrik „Service“)

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