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Wasseraufbereitung ist auch in 2024 förderfähig

 
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Bereits seit dem 01.01.2021 ersetzt die BEG mit den sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG - EM) die früheren BAFA Förderprogramme Heizen mit Erneuerbaren Energien (01.01.- 31.12.2020) und Heizungsoptimierung (01.08.2016 - 31.12.2020). Seit 01.01.2024 wird die Förderung der Wärmeerzeuger im Förderprogramm BEG – EM (Punkt 5.3) vom Durchführer KfW administriert. Die BEG - EM 5.4 Heizungsoptimierung (kurz HZO) verbleibt wie bisher beim Durchführer BAFA.

Voraussetzung für eine Förderung (BEG EM / Stand 01.01.2024)

 
Die Voraussetzung für die Bezuschussung ist entweder die Installation eines neuen Wärmeerzeugers (BEG - EM 5.3) oder der Ersatz von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser - Zirkulationspumpen im Gebäudebestand in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich (BEG - EM 5.4).

Welche Kosten der Maßnahme werden gefördert?

 

Förderfähige Kosten sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (einschl. MwSt.). Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen sowie die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen (Nebenkosten).

Alle weiteren Details dazu finden Sie im aktuellen Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren Version 9.0 vom 01.01.2024 (KfW Best. Nr. 600 000 4863) bzw. unter www.bafa.de und www.kfw.de .

Wir sind für Sie da

Unsere Ansprechpartner und unser Kontaktformular.

Wer profitiert von der Förderung?

 
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Welches Ziel steckt dahinter?

 
Ziel der BEG Förderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (kurz EEV) für Wärme und Kälte in Deutschland gesteigert und die Treibhausgas (THG)-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich.

Die BEG ist ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 bzw. des aktuellen Klimaschutzgesetzes (kurz KSG) und des Gebäudeenergiegesetzes (kurz GEG) und erfolgt auf Grundlage der am 29.12.2023 in der Fassung vom 21.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)".

Was bedeutet die Förderung für Sie konkret?

 

  • BEG EM 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Wenn Sie z.B. Ihren alten Öl- oder Gaskessel gegen eine Wärmepumpe ersetzen, gibt es im Idealfall 30 % für die Wärmepumpe, 5 % Effizienzbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus. Allerdings beträgt der max. Zuschuss aktuell generell 70 % (unabhängig von der Antragstellergruppe). Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inkl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme verbunden.

  • BEG EM 5.4 Heizungsoptimierung (HZO)

Wenn Sie alte Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen tauschen und die Anlage hydraulisch abgleichen, können Sie sich 15 % der Gesamtkosten zurückerstatten lassen.

Wenn die HZO Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, gibt es zusätzlich 5 % (iSFP-Bonus).

Ein Antrag auf Förderung kann bei einem WG nur für Gebäude mit bis zu 5 WE und bei einem NWG nur für ein Gebäude mit höchstens 1.000 m² beantragt werden. Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mind. 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich max. 20 Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann.

Schritt für Schritt zur Förderung

 
• BEG - EM 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (KfW):
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u.a. Angaben zur geplanten Heizung inkl. der förder¬fähigen Gesamt¬kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest¬anforderungen (kurz TMAs) eingehalten werden.
Allen weiteren Details zur BEG - EM 5.3 finden Sie entweder unter www.kfw.de (Suchbegriff Heizungstausch), oder Ihrem SHK - Fachbetrieb vor Ort bzw. einem Energieberater unter www.dena.de.

Schritt für Schritt zur Förderung

 
• BEG - EM 5.4 Heizungsoptimierung (BAFA):
Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem SHK - Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen.
Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
Allen weiteren Details zur BEG - EM 5.4 finden Sie entweder unter www.bafa.de, oder Ihrem SHK - Fachbetrieb vor Ort bzw. einem Energieberater unter www.dena.de.

Weitere Informationen:

Weitere ausführliche Informationen zum Thema BEG Förderung 2024 erhalten Sie natürlich direkt bei den beiden Durchführern KfW und BAFA unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de, beim Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (kurz BMWK) unter www.energiewechsel.de oder Sie besuchen einfach unsere JUDO - Onlineseminare zur BEG Förderung 2024.

Infos zum Inhalt der Seminare und Anmeldung unter <a href="http://www.judo.eu"www.judo.eu (Rubrik „Für Profis“)

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