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Wasseraufbereitung ist auch in 2021 förderfähig

Bereits seit dem 01.08.2016 gab es das BAFA Förderprogramm „Heizungsoptimierung“, das in 2017 überarbeitet bzw. ergänzt wurde und am 31.12.2020 ausgelaufen ist.

Am 02.01.2020 kam mit dem BAFA Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ein zweites Programm im Bereich moderne und effiziente Heiztechnik hinzu, das ebenfalls am 31.12.2020 ausgelaufen ist.

Am 01.11.2020 ist das neue Gebäude – Energie – Gesetz (GEG) in Kraft getreten und am 01.01.2021 ist die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) mit den Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestartet. Zwei von fünf dieser Einzelmaßnahmen ersetzen nun die o.g. beiden BAFA Förderprogramme aus den Jahren 2016 – 2020.

Voraussetzung für eine Förderung (BEG EM 2021 / Stand: 01. 01.2021)

Die Voraussetzung für die Bezuschussung ist entweder die Installation eines neuen Wärmeerzeugers (BEG EM 5.3) oder der Ersatz von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser – Zirkulationspumpen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich (BEG EM 5.4) im Gebäudebestand.

Welche Kosten der Maßnahme werden gefördert?

Förderfähige Kosten sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (einschl. MwSt.). Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen sowie die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmassnahmen (Nebenkosten).

Alle weiteren Details sind im BAFA Infoblatt zu den förderfähigen Kosten vom 01.01.2021 definiert.

Wir sind für Sie da

Unsere Ansprechpartner und unser Kontaktformular.

Wer profitiert von der Förderung?

Die Förderung richtet sich nicht nur an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, sondern auch an Freiberufler, Kommunen, Zweckverbände, Unternehmen, sonstige juristische Personen und Contractoren.

Welches Ziel steckt dahinter?

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2 -Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.

Mit den neuen BEG EM sollen pro Jahr etwa 150.000 Einzelmaßnahmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zugesagt werden, mit einem Bruttoinvestitionsvolumen von ca. 6 Milliarden € und dadurch die Menge der THG (Treibhausgasemissionen) um ca. 360.000 Tonnen CO2  pro Jahr reduziert werden. Die BEG EM setzen zudem die 2019 gefassten Beschlüsse des Klimakabinetts sowie das Klimaschutzprogramm 2030 um.

Was bedeutet die Förderung für Sie konkret?

BEG EM 5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung:

Wenn Sie im Zuge der Sanierung Ihres alten Wärmeerzeuger auf erneuerbare Energien umsteigen, können sie sich bis zu 50 % der Gesamtkosten zurückerstatten lassen. Die höchsten Fördersätze gibt es, wenn Sie z.B. von Öl auf eine besonders feinstaubarme Biomasseanlage umsteigen, da Sie dann sowohl die Austauschprämie für Öl von 10 % Extra als auch den Innovationsbonus Biomasse von 5 % Extra erhalten.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Die maximal mögliche Förderung beträgt somit aktuell 55 %.

Förderfähige Nebenkosten sind hier u.a. die Wasseraufbereitung von Trinkwasser und Heizungswasser.

BEG EM 5.4 Heizungsoptimierung (HZO):

Wenn Sie alte Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser – Zirkulationspumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen tauschen oder / und die Anlage hydraulisch abgleichen, können Sie sich 20 % der Gesamtkosten zurückerstatten lassen.

Förderfähige Nebenkosten sind hier u.a. die Wasseraufbereitung von Heizungswasser und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufbereitung des Trinkwassers.

Schritt für Schritt zur Förderung

Wenn Sie die Förderung BEG EM in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag stellen.

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Am besten ziehen Sie je nach Art der Maßnahme entweder Ihren SHK – Fachhandwerker oder einen professionellen Energieberater zu Rate. Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen sind förderfähige Kosten.

Lassen Sie sich im nächsten Schritt ein konkretes Angebot für die geplante (n) Maßnahme (n) erstellen. Mit den Kostenangaben können Sie im Anschluss Ihren Förderantrag stellen.

Bitte beachten Sie hierbei: Die Höhe der Kosten, die Sie im Antrag angeben, sind im späteren Verlauf nicht nach oben korrigierbar.

Weitere Informationen:

Weitere Infos unter: www.bafa.de/beg oder www.bmwi.de oder Sie besuchen einfach die JUDO Online – Seminare zur BEG Förderung 2021. Infos zum Inhalt

der Seminare und Anmeldung unter: www.judo.eu (Rubrik „Für Profis“).

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