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Protokolle, Informationsblätter und Aushänge

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Dokumentation für Betreiber

Mit dem Betrieb einer Trinkwasser-Installation sind bestimmte Pflichten verbunden – vor allem für „Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“ nach § 3 der Trinkwasserverordnung. Betroffen sind Sie zum Beispiel, wenn Sie als Vermieter Wasser an Verbraucher abgeben.

Zum einen geht es für uns als Hersteller darum, Sie über die Pflichten zu informieren, die eine Maßnahme zur Wasseraufbereitung mit sich bringt. Zum anderen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, Ihrerseits die Verbraucher über bestimmte Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Die entsprechenden Dokumente im PDF-Format finden Sie hier.

Art-Nr 1702424 Beiblatt Aufbereitungsstoffe
Zuletzt überarbeitet am: 01.02.2019
Hinweis und Wartungsprotokoll für bestehende Anlagen
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Inbetriebnahme und Einweisungsprotokoll
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Übergabeprotokoll einer Trinkwasseranlage (für Neuanlagen)
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Härtereduzierung und Korrosionsverhütung bei verzinkten Rohrleitungen und DIN-gerechter Mischinstallation (verzinktes Stahlrohr vor Kupferrohr)
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Teilenthärtung und Korrosionsschutz bei Kupferrohrleitungen Geräte mit DVGW-Prüfzeichen
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Dosierung mit JUL-C
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Dosierung mit JUL-H
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Dosierung mit JUL-SW
Zuletzt überarbeitet am: 10.11.2016
Informationsblatt für die Hausbewohner: Dosierung mit JUL-W
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
Informationsblatt für die Hausbewohner: Härtereduzierung
Zuletzt überarbeitet am: 12.01.2017
JUDO Infoblatt zur novellierten Trinkwasserverordnung
Zuletzt überarbeitet am: 20.06.2018

Mineralstoff-Dosierung:
Dokumentieren und informieren.


Werden dem Trinkwasser Stoffe zur Aufbereitung hinzugefügt, muss der Betreiber das dokumentieren. Unter § 16 Abs. 4 schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie ihre Konzentrationen im Trinkwasser schriftlich oder in Datenform aufgezeichnet werden müssen. Die Dokumente oder Daten müssen sechs Monate lang für die Verbraucher zugänglich sein (etwa in Form eines Aushangs) oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Übrigens: Die vollautomatische Dosierpumpe JUDO i-dos nimmt Ihnen bei der Dokumentation jede Menge Arbeit ab. Die Anlage speichert eine Historie der trinkwasserrelevanten Parameter und gibt sie als PDF-Dokument über die USB-Schnittstelle aus. Einfach, sicher und ohne Papierkrieg.

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