Nach der DIN 13443-1 wurde eine untere und eine obere Durchlassweite festgelegt. Diese wird nicht optisch gemessen, sondern unter Prüfbedingungen ermittelt.
Als untere Durchlassweite gilt dabei der Zustand, bei dem ein Stoff mit einer Korngröße von 80 bis 120 μm (0,08 – 0,12 mm) mindestens zu 90 % durch das Filtersieb durchgelassen werden muss.
Als obere Durchlassweite gilt der Zustand, bei dem ein Stoff mit einer Korngröße von 100 bis 150 μm (0,1 – 0,15 mm) maximal zu 10 % durch das Filtersieb durchgelassen wird.
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