Eines ist klar: Die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen einschränkenden Maßnahmen haben weitreichende Folgen in vielen Bereichen. Vielleicht nicht ganz so klar ist dagegen, was Gebäudebesitzer in Bezug auf die Trinkwasserinstallation beachten müssen, wenn Einrichtungen wie Hotels, Schulen und viele weitere öffentlich und gewerblich genutzte Gebäude vorübergehend schließen. Denn wer jetzt nicht sofort handelt, muss mit kostspieligen Folgen rechnen.
Unser Experte Dr. Heinz Rötlich, Leiter Seminare bei JUDO, klärt auf:
„Auch in einer solchen Ausnahmesituation liegt die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers weiterhin bei dem Unternehmer und sonstigen Inhaber (UsI).“
Unser Experte Dr. Heinz Rötlich,
Leiter Seminare bei JUDO, gibt
wichtige Infos zur Wiederinbetrieb-
nahme der Trinkwasserinstallation.
„Wenn ein großes Gebäude wie eine Schule oder ein Hotel schließt oder aufgrund einer zu geringen Auslastung deutlich weniger oder überhaupt kein Wasser an den Entnahmestellen entnommen wird, erfolgt eine Stagnation. Das Problem: Im stagnierenden Wasser können sich Mikroorganismen deutlich schneller vermehren als im fließenden Wasser. Deshalb muss der bestimmungsgemäße Betrieb trotzdem weiter aufrechterhalten werden.“
„Bestimmungsgemäßer Betrieb heißt unter anderem, dass an jeder Zapfstelle Wasser entnommen werden muss. Zur Not auch durch den Hausmeister oder ein Not-Team. Konkret heißt das: Eine Person muss durch das Hotel gehen und jeden Wasserhahn öffnen. Hierbei sind 20 bis 30 Sekunden bereits ausreichend, damit das stagnierende Wasser aus der Installation entfernt wird.“
„Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind sehr eindeutig formuliert. Zudem greifen
in diesem Fall gleich mehrere:
„In diesem Fall gibt die VDI/DVGW 6023 (Punkt 6.9.3) folgende ebenfalls klare Vorgaben. Bei einer Wiederinbetriebnahme ist eine Spülung mit Trinkwasser durchzuführen, und es muss ein Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers vorliegen.
Spülen heißt Wasser laufen lassen. Alternativ kann man auch einen Spülkompressors einsetzen. Dadurch werden Biofilme aus den Rohrleitungen entfernt. In einem Biofilm halten sich unter anderem Legionellen und Pseudomonas aeruginosa auf. Hier finden die Bakterien Nährstoffe und sind vor Desinfektionsmitteln geschützt. Die Gefahr bei Stagnationswasser: Die Zahl der Legionellen kann sich in stillgelegten Trinkwasser-Installationen erhöhen. Über Aersosole gelangen die Bakterien beim Duschen in die Lungen und können die sogenannte Legionärskrankheit verursachen.
Der Nachweis muss nach wie vor durch eine Wasseranalyse erfolgen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Probenahme und die Analyse durch ein akkreditiertes Labor erfolgt.
„Als Parameter, die bei einer Untersuchung geprüft werden müssen, nennt die VDI/DVGW 6023 folgende Werte:
Ich rate außerdem dazu, das Wasser auch auf Legionellen hin untersuchen zu lassen. Eine umfassende Untersuchung ist ein absolutes Muss. Schließlich geht es um die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter.“
„Bis der Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit erbracht ist, muss der Gebäudebesitzer den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
Im Falle, dass eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt wurde, muss der Unternehmer und sonstige Inhaber zum Beispiel Chlordioxid zudosieren. Das tötet die Mikroorganismen ab. Diese Maßnahme muss wiederum dem Gesundheitsamt gemeldet werden.“
Das konstenlose Webinar verschafft Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Besitzers bzw. Betreibers,
um die Trinkwasserhygiene in der Trinkwasserinstallation auch während der Schließung bzw. nach der Wiederinbetriebnahme
zu gewährleisten.
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