Zunächst muss eine Genehmigung zur Wasserentnahme aus dem Grundwasser und dessen Nutzung als Trinkwasser vorliegen. Die Trinkwassereignung wird vom Gesundheitsamt normalerweise jährlich überprüft.
Aus ungünstigen Ergebnissen können Auflagen für Sie als Betreiber abgeleitet werden, die von einer mittelfristigen Sanierung der Brunneninstallation bis zu dessen sofortiger Sperrung reichen können.
Unsere Experten beraten Sie zu diesem Thema gern persönlich.
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