Die Anforderungen an die Behandlung von Trinkwasser werden in der DIN EN 806-2:2005-06 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“ und der DIN 1988-200 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200“ geregelt.
Es gibt auf dem Markt immer wieder Verunsicherung bei Planern, Installateuren, Bauherren, auch bei Begutachtungen von Einbausituationen, insbesondere wenn Enthärtungsanlagen vorhanden oder geplant sind.
Ursache hierfür ist eine Passage aus der DIN 1988-200 bezüglich dem Einbau von Enthärtungsanlagen. Diese wurde teilweise so fehl interpretiert, dass eine Enthärtung nur für das Wasser im direkten Zulauf zum Warmwasserbereiter zulässig sei.
Der für die DIN 1988 zuständige DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) hat jetzt eine Mitteilung zum Thema „Anforderung an die Behandlung von Trinkwasser“ bezüglich Steinbildung aus Sicht der europäischen (EN 806) und der deutschen Normung (DIN 1988) veröffentlicht, die diese Fehlinterpretationen klarstellen. Unter anderem heißt es in der Mitteilung:
(…) Der Einbauort von Geräten zur Wasserbehandlung richtet sich also nach dem vom Verbraucher als erforderlich erachteten Zweck. (…)
(…) Somit ist es normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann. In diesem Fall sind Geräte zur Wasserbehandlung hinter dem mechanischen Filter in der Trinkwasser (kalt)-Sammelzuleitung einzubauen (…)
Ein weiterer, unstrittiger Punkt der DIN 1988-200 wird in der DIN-Mitteilung ebenfalls zitiert:
(…) Die Austauschkapazität (…) darf im Einsatzbereich bei einem zugrunde gelegten Tagesverbrauch von 80 l je Person bei Enthärtung des Wassers für Erwärmung sowie Wasch- und Geschirrspülmaschine die in Tabelle 7 angegebenen Werte nicht überschreiten (…)
In der zitierten Tabelle wird die Austauschkapazität einer Enthärtungsanlage in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten ausdrücklich begrenzt. Ziel ist es, mit kleinen Ionenaustauscherharzmengen, die häufig regeneriert werden, ein Maximum an Trinkwasserhygiene zu erhalten.
Dies entspricht seit Jahrzehnten der JUDO Anlagenphilosophie. Hier ist JUDO, als Pionier mit den modularen Enthärtungsanlagen wie dem i-soft TGA, geradezu vorbildlich. Unsere modularen Anlagen liegen deutlich unter den geforderten Obergrenzen.
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