Fachbericht

BAFA Förderprogramme 2020 – Das müssen Sie dazu wissen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, hat vor Kurzem Förderprogramme aufgesetzt – unter anderem zum 30. Dezember 2019 ein neues Förderprogramm zum Thema Heizen mit Erneuerbaren Energien. Einen Zuschuss erhalten effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme und Kälte versorgen. Warum es zur Förderung kam, was genau bezuschusst wird und was Installateure und Kunden dazu sonst noch alles wissen müssen, erklärt Claus Sperber, Training Manager bei der JUDO Wasseraufbereitung GmbH.

Warum wurden die Förderprogramme ins Leben gerufen?

„Um diese Frage zu beantworten, muss ich etwas weiter ausholen. Tatsächlich beginnt die Thematik nämlich schon beim Klimaschutz.

Unsere Erde hat Fieber. Das heißt, die Temperatur steigt kontinuierlich an. Um der durch die Medien und Bewegungen wie Fridays for Future bekannten Problematik der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken, sind im Dezember vergangenen Jahres sowie im Januar 2020 diverse Gesetze, Förderprogramme und steuerliche Anreize auf den Weg gebracht worden.“

Was bewirkt das Klimaschutzgesetz und die CO2-Bepreisung?

„Das Klimaschutzgesetz, kurz KSG, hat den Zweck, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Und das zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Das Ziel ist es, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem industriellen Niveau zu begrenzen.

Im KSG wurden daher die CO2-Emissionen für Gebäude auf maximal 118 Tonnen für das Jahr 2020 begrenzt. Laut KSG § 4 sollen sie auf maximal 70 Tonnen in 2030 fallen.

Ziel des Klimaschutzgipfels von New York, vom 23.09.2019, ist ab 2050 die sogenannte Treibhausgasneutralität. Das heißt, nicht mehr CO2 in die Umwelt abzugeben, als die Natur beispielsweise über Pflanzen auch wieder aufnehmen kann. Der neu eingeführte CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom 12.12.2019 sieht einen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für 2021 vor, der schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen soll. Für das Jahr 2026 soll ein sogenannter Preiskorridor von mindestens 55 Euro und höchstens 65 Euro gelten.

Endenergieverbrauch (EEV) und CO2-Emissionen in Deutschland

Laut Umweltbundesamt haben die Privathaushalte in Deutschland im Jahr 2017 rund 84 % Ihrer Endenergie (EEV) für Raumwärme und Warmwasser verbraucht. Damit sind die Haushalte für knapp 26 % des gesamten EEV in Deutschland verantwortlich. Entsprechend hoch ist folglich der CO2-Ausstoß bei Gebäuden. Dabei gilt CO2 als Hauptursache für die Klimaerwärmung.

Laut Umweltbundesamt / Umweltministerium vom 16.03.2020 sanken die CO2-Emissionen 2019 laut ersten amtlichen Berechnungen im Vergleich zu 2018 um circa 6 %. Der Hauptgrund war, dass weniger Strom aus Kohle produziert wurde. Im Vergleich zu 1990 waren es 35,7 % weniger Treibhausgase. Beim Heizen und beim Verkehr stieg der CO2-Ausstoß 2019 jedoch leicht an. Die Gründe hierfür waren günstiges Heizöl und der Anstieg des KFZ-Bestands um 1,6 % und damit auch ein Anstieg des Spritverbrauchs.“

Welche Bedeutung hat diese Entwicklung für die Heizungstechnik bzw. die SHK-Branche?

„Gebäude zählen nach wie vor zu den wesentlichen Verursachern von CO2, somit ist das Thema Heizungstechnik ein absolutes Top-Thema im Zuge des Klimaschutzes. Je moderner, sprich energieeffizienter, und mit möglichst großen Anteilen an erneuerbaren Energien unsere Heizungen arbeiten, desto weniger CO2 wird folglich produziert. Somit spielt die SHK-Branche beim Klimapaket eine entscheidende Rolle und die Verbraucher erwarteten von uns Herstellern aber auch von den SHK-Fachhandwerkern Antworten und Lösungen.“

Inwieweit wirkt sich die Wasserqualität auf die Energieeffizienz aus?

„Die Wasserqualität ist beim Thema Energieeffizienz ebenfalls ein wichtiger Faktor. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) ist bei hartem Wasser laut DIN 1988-200 eine Trinkwasseraufbereitung empfohlen beziehungsweise Pflicht. Auch das Heizwasser muss heutzutage nach der VDI-Richtlinie 2035 bzw. nach den Vorgaben der Wärmeerzeuger aufbereitet werden.

Hier ein kleines Rechenbeispiel, um die Thematik besser zu verdeutlichen:
Ein Einfamilienhaus hat einen Wasserverbrauch von 150 m³ im Jahr. Das Wasser in unserem Beispiel hat eine Wasserhärte von 20 °dH. Das heißt, wir haben eine Gesamtkalkmenge von 53,7 kg, die wir durch die Heizung oder mit dem Trinkwasser durch die Leitungen und die technischen Geräte befördern. Wird Wasser erwärmt, fällt Kalk aus. Ein Millimeter Kalk bedeutet einen Energieanstieg von circa 10 %. Zehn Millimeter Kalk bedeuten bereits einen Energieanstieg um ca. 50 %. Hartes Wasser – sprich Kalk – kostet uns also Energie, Geld und dadurch auch deutlich mehr CO2.

Demnach lässt sich für den Grundsatz der Förderung eine ganz einfache Gleichung aufstellen: Hohe CO2-Minderung = hoher Anreiz. “

Welche BAFA-Förderprogramme 2020 gibt es aktuell?

„Bereits seit dem 13.07.2016 (Update 27.09.2017) besteht das BAFA Förderprogramm „Heizungsoptimierung“ mit den Punkten Pumpentausch und hydraulischer Abgleich. Seit dem 01.01.2020 gibt es das neue Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ gemäß der Förderrichtlinie vom 30.12.2019. Das Besondere für die SHK-Branche: In der aktuellen Version 2.0 des BAFA Merkblattes zu den förderfähigen Kosten (vom 03.02.2020) wird nun auch der Einbau von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen finanziell gefördert. Die Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand und fällt unter den Punkt Umfeldmaßnahmen.

Das BAFA Förderprogramm Heizungsoptimierung
Bei diesem Programm wird der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Die Maßnahme muss an einem Bestandsgebäude oder an einer bestehenden Heizungsanlage erfolgen. Entscheidend ist außerdem, dass die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Zusätzlich können sogenannte Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel der Einbau von Schlamm- und Magnetitabscheider sowie das Aufbereiten und Reinigen des Heizwassers bezuschusst werden. Diese Maßnahmen müssen immer im direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Förderung bestehen. Schreibt zum Beispiel der Hersteller der Hocheffizienzpumpe explizit eine Filtration vor, ist der direkte Zusammenhang gegeben.

Das BAFA Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme oder Kälte versorgen. Hier wird explizit das Heizen mit erneuerbaren Energien gefördert und das sowohl im Neubau als auch im Altbau (Gebäude älter als 2 Jahre). Die Förderungen bewegen sich im Gebäudebestand zwischen 20 und 45 % und bei Neubauten zwischen 30 und 35 %. Wie viel Förderung es im Einzelnen gibt, ist immer abhängig vom aktuellen Heizsystem beziehungsweise vom geplanten neuen System. Die meiste Förderung gibt es zum Beispiel, wenn ein alter Ölkessel gegen eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine EE-Hybridanlage getauscht wird.

Zusätzlich können sogenannte Umfeldmaßnahmen wie etwa der Einbau von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen im Gebäudebestand gefördert werden. Umfeldmaßnahmen sind Nebenkosten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern.

Schlamm- und Magnetitabscheider sowie das Aufbereiten des Heizwassers sind sowohl im Alt- als auch im Neubau förderfähig. Diese Maßnahmen müssen immer im direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Förderung bestehen. Ein Beispiel: Schreibt der Hersteller des Wärmerzeugers ein aufbereitetes Wasser nach der VDI-Richtlinie 2035 vor, ist der direkte Zusammenhang gegeben. Beim Trinkwasser geht es im Gebäudebestand explizit um die Effizienzsteigerung der Warmwasserbereitung.“

Tipp des JUDO Experten:

„Ich empfehle, unbedingt einen Fachmann aus der SHK-Branche mit ins Boot zu holen. Denn nur er kennt die einzelnen, wichtigen Details zu den Gesetzen, den aktuellen Förderungen von KfW und BAFA sowie zu den Systemen und Komponenten. Der Fachmann weiß außerdem Bescheid, wenn es um die Ausnahmen und Besonderheiten, wie zum Beispiel die Austausch- und Nachrüstverpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der steuerlichen Förderung nach § 35 EStG (Einkommensteuergesetz), geht.“

Weitere Infos finden Sie unter judo.eu/bafa
Sowie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de
Und in unseren kostenlosen Webinaren „Heizungsoptimierung“ und „Heizen mit Erneuerbaren Energien“

Claus Sperber, Training Manager bei der JUDO Wasseraufbereitung GmbH.

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