Rein
heißt nicht steril.
Ihr Trinkwasser ist nicht zu hundert Prozent frei von Mikroorganismen. Auch Krankheitserreger (Legionellen, Pseudomonaden, E. coli) können im Kaltwasser in geringen Konzentrationen enthalten sein. Das ist gesundheitlich für Sie so lange unbedenklich, bis sich diese Mikroorganismen über eine kritische Grenze hinaus vermehren.
Mikroorganismen kommen entweder im freien Wasser vor oder in so genannten Biofilmen. Biofilme können sich in allen Rohrleitungen, Apparaten oder Geräten bilden – daher können diese Teile Ihrer Trinkwasserinstallation zu Schwachstellen werden, wenn die Installation nicht bestimmungsgemäß betrieben wird.
Was man gegen Legionellen tun kann.
Und muss.
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet zu Untersuchungen
Die Trinkwasserverordnung nimmt seit ihrer letzten Neufassung auch ausdrücklich gewerbliche Betreiber einer Trinkwasser-Großanlage in die Pflicht, Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen.
Im Detail: Der Unternehmer oder sonstige Inhaber muss seine Installation auf Legionellen untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, wenn Duschen vorhanden sind oder wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und / oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Als gewerbliche Tätigkeit gilt zum Beispiel das Vermieten von Mehrfamilienhäusern oder Büroräumen. Der Vermieter muss mindestens alle drei Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchführen. In öffentlichen Gebäuden ist sogar eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben – das betrifft zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten.

Auch für die Probenahme selbst gelten bestimmte Regeln
So muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber sicherstellen, dass geeignete, repräsentative Probenahmestellen vorhanden sind. Die Probenahme darf nur durch akkreditierte Labore erfolgen – weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber muss die geforderten Probenahmestellen einrichten – am besten über abflammbare Probenahmeventile mit Auslaufröhrchen.
Folgende Probenahmestellen sind vorgesehen:

Im Falle
eines Befalles.
Maßnahmen bei einer Kontamination
Ihre Trinkwasserinstallation kann noch so perfekt geplant und in Betrieb genommen sein – das Risiko der Nachverkeimung besteht immer; umso mehr, wenn die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wird.
Falls es so weit kommt, sollte unbedingt eine Gefährdungsanalyse vorgenommen werden. In der Trinkwasserverordnung heißt es dazu: „Eine Gefährdungsanalyse soll dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern.“
Auf dieser Grundlage können Sie anschließend effektive Maßnahmen treffen. Und vor allem: Dafür sorgen, dass Ihre Installation künftig besser vor einer Neuverkeimung geschützt ist.
Erst die Probleme finden. Dann die Lösungen.
Eine Gefährdungsanalyse ist eine hygienisch-technische Beurteilung Ihrer Trinkwasserinstallation – und damit der erste Schritt einer Abfolge von Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Ihre Installation bestmöglich gegen einen Legionellenbefall geschützt ist.
Das heißt: Ziel einer Gefährdungsanalyse ist nicht nur die Feststellung, sondern auch die Beseitigung der Gefährdungen.

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse erfordert umfangreiche Fachkenntnisse.
Die Durchführung erfordert umfangreiche Fachkenntnisse, wie sie durch eine einschlägige Berufserfahrung zusammen mit einer geeigneten Fortbildung (z. B. ausgewiesen durch Zertifikat Kategorie A nach VDI/DVGW 6023) erworben werden können. Gefährdungsanalysen können sowohl durch qualifizierte Planungs- und Ingenieurbüros als auch durch Handwerksbetriebe, akkreditierte Labore oder technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene durchgeführt werden.
Eine Gefährdungsanalyse ist nach TrinkwV 2012, §16, Absatz 7 dann erforderlich, wenn der Technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE / 100 ml überschritten ist (KBE = Koloniebildende Einheiten). Dann muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber des Gebäudes folgende Schritte einleiten:

Eine Trinkwasser-installation
ist kein Biotop.
Standdesinfektion als Sanierungsmaßnahme gegen Legionellen
Entscheidend bei der Bekämpfung von Legionellen ist es, den Biofilm zu entfernen, der sich an jeder wasserbenetzten Oberfläche bildet und für Bakterien einen optimalen Lebensraum und Schutz darstellt.
Für die erfolgreiche Sanierung des Systems mittels chemischer Desinfektion ist eine diskontinuierliche (vorübergehende) Zugabe des Desinfektionsmittels in hoher Konzentration, die so genannte Standdesinfektion, erforderlich.
Durchführung einer Standdesinfektion
Zunächst sollte das System gereinigt werden – vorzugsweise mit einem Wasser / Luft-Gemisch und einem Spülkompressor. Vor der Zugabe des Desinfektionsmittels muss das System vollkommen entleert werden, um eine Vermischung von Wasser und Desinfektionsmittel und damit eine Verdünnung der Wirksubstanz zu vermeiden. Die Wassererwärmung wird während der Standdesinfektion abgeschaltet. Anschließend erfolgt die Wiederbefüllung mit einem Desinfektionsmittel-Wasser-Gemisch. In Neuinstallationen beträgt die Einwirkzeit ca. 1 – 6 Stunden. In Altinstallationen hängt die Einwirkzeit von dem Grad der Ausbildung des Biofilms ab und kann bis zu 10 Stunden betragen. Während der Einwirkzeit sollte die Restkonzentration auf Grund der Zehrung, ca. alle 3 Stunden geprüft werden. Nach Abschluss der Grunddesinfektion wird das System mit Trinkwasser gespült, bis der Desinfektionsmittelwert auf 0,2 mg/l abgesunken ist.
Während der Desinfektion ist unbedingt sicherzustellen, dass kein Wasser als Trinkwasser entnommen wird.
Ständige Keimschutzprophylaxe
Zur ständigen Keimschutz-Prophylaxe kommen sowohl chemische als auch physikalische Verfahren zum Einsatz.
Physikalische Verfahren
Das wichtigste physikalische Verfahren neben der Filtration ist die UV-Entkeimung. Die UV-Strahlung unterbindet die Stoffwechselvorgänge und die Vermehrung der Mikroorganismen – sie sterben innerhalb kürzester Zeit ab. Dabei wird weder der Geschmack noch der pH-Wert des Wassers beeinflusst. Voraussetzung für den Einsatz der UV-Entkeimung ist klares Wasser, das eine geringe Absorption im UV-Bereich aufweist.

Chemische Verfahren
Bei der chemischen Desinfektion kommt eine Vielzahl von Technologien und Wirkstoffen zum Einsatz. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln für die Trinkwasserdesinfektion wird durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Alle Aufbereitungsstoffe für Wasser für den menschlichen Gebrauch – also auch Desinfektionsmittel – müssen in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sein. Diese Liste wird vom Umweltbundesamt geführt. Dort findet man Chlordioxid als einen zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassenen Stoff. Chlordioxid muss gemäß dieser Liste hergestellt werden.

Bevor kleine Lebewesen große Probleme machen.
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